Die Berufsausübungsgenehmigung für Gesundheitsberufe in Luxemburg

Zuletzt aktualisiert : 2. August 2026

Ob Krankenpfleger oder Pflegehelfer, und unabhängig vom Land Ihres Diploms: Die Ausübung des Berufs in Luxemburg setzt eine Berufsausübungsgenehmigung (autorisation d'exercer) des Gesundheitsministers voraus. Sie ist der letzte Schritt des Wegs, nach der eventuellen Anerkennung Ihres Diploms.

Die Voraussetzungen

  • ein luxemburgisches Diplom, ein europäisches Diplom gemäß Richtlinie 2005/36/EG oder ein anerkanntes ausländisches Diplom besitzen (siehe die Artikel zum Krankenpfleger mit EU-Diplom, zum Krankenpfleger mit Nicht-EU-Diplom und zum Pflegehelfer);
  • Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch beherrschen — in der Praxis wird ein Niveau B2 in Französisch oder Deutsch verlangt (siehe die Sprachanforderungen);
  • die nötigen Garantien der Ehrenhaftigkeit (Führungszeugnis) sowie der körperlichen und psychischen Gesundheit bieten.

Das Dossier

  • gültiges Ausweisdokument;
  • Kopie des Diploms und ggf. des Anerkennungsbescheids;
  • Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als 3 Monate;
  • ärztliches Attest, nicht älter als 3 Monate;
  • Nachweis der Sprachkenntnisse;
  • beglaubigte Übersetzungen für fremdsprachige Dokumente.

Einreichung, Kosten und Ablauf

Der Antrag wird online über MyGuichet.lu gestellt (mit oder ohne LuxTrust-Authentifizierung). Die Gebühr beträgt 75 €, online zahlbar, bei Ablehnung nicht erstattungsfähig. Die Entscheidung wird per Post zugestellt.

Zu beachten

  • Verfall: Die Genehmigung verfällt, wenn Sie nicht innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung in Luxemburg tätig werden oder Ihre Tätigkeit länger als 2 Jahre unterbrechen. Sie kann auf Antrag erneuert werden.
  • Wiedereingliederungspraktikum: Wenn Sie seit mehr als 5 Jahren nicht mehr praktiziert haben, ist vor der Wiederaufnahme ein Wiedereingliederungspraktikum (theoretischer und praktischer Teil, unter Aufsicht) verpflichtend.

Kontakt

Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit — Gesundheitsdirektion: professions.sante@ms.etat.lu, Tel. (+352) 247 85 505.

Sobald Sie Ihre Genehmigung haben, schätzen Sie Ihr künftiges Gehalt mit unserem Gehaltsrechner für den Gesundheitssektor — die Tabellen der CCT SAS und FHL sind bereits integriert.

Offizielle Quellen

Angaben ohne Gewähr (Stand: August 2026). Maßgeblich sind allein die zuständigen Verwaltungen.