Pflegehelfer: Anerkennung eines ausländischen Diploms

Zuletzt aktualisiert : 2. August 2026

Der Pflegehelfer (aide-soignant) ist in Luxemburg ein reglementierter Gesundheitsberuf, profitiert aber im Gegensatz zum Krankenpfleger für allgemeine Pflege nicht von der automatischen europäischen Anerkennung. Unabhängig vom Land, in dem Sie Ihr Diplom erworben haben (Frankreich, Belgien, Portugal, Nicht-EU-Land…), ist eine Gleichwertigkeitsanerkennung beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (MENEJ) erforderlich, bevor Sie die Berufsausübungsgenehmigung beantragen.

Bedingungen je nach Herkunft Ihrer Ausbildung

  • Diplom aus der EU / dem EWR / der Schweiz: Sie müssen einen Ausbildungsnachweis besitzen, der Ihnen die Ausübung des Berufs in diesem Staat erlaubt, und Inhalt wie Dauer der Ausbildung müssen den luxemburgischen Anforderungen im Wesentlichen entsprechen (in Luxemburg entspricht die Pflegehelfer-Ausbildung dem DAP — Diplôme d'aptitude professionnelle).
  • Diplom aus einem Nicht-EU-Land: Ihr Abschluss muss offiziell von einem EU-Mitgliedstaat anerkannt sein und Sie müssen eine Berufserfahrung von 3 Jahren in diesem Mitgliedstaat nachweisen. Ein gültiger Aufenthaltstitel wird ebenfalls verlangt.

Das Antragsdossier

  • ausführlicher Lebenslauf (Europass-Format empfohlen);
  • Kopien der Diplome und der Zeugnisse der letzten Ausbildungsjahre;
  • Arbeitszeugnisse im Beruf des Pflegehelfers;
  • Fotokopie eines Ausweisdokuments (und ggf. des Aufenthaltstitels);
  • Übersetzungen durch einen vereidigten Übersetzer für alle Dokumente, die nicht auf Französisch, Deutsch oder Englisch vorliegen;
  • für außerhalb der EU ausgestellte Dokumente: Konformitätsbescheinigung durch eine befugte Behörde;
  • Zahlungsnachweis der Gebühr von 75 €.

Wie reicht man den Antrag ein?

Drei Möglichkeiten bei der Dienststelle für die Anerkennung der Diplome des MENEJ:

  • das Online-Formular (Zahlung per Karte oder Payconiq);
  • per E-Mail an reconnaissance@men.lu (Dossier als PDF);
  • per Post.

Fristen und weiteres Vorgehen

Die Antwort kommt in der Regel innerhalb von 2 bis 6 Wochen nach vollständigem Dossier (maximal 3 Monate). Bei Annahme erhalten Sie eine Anerkennungsbescheinigung per Post; damit können Sie anschließend die Berufsausübungsgenehmigung beim Gesundheitsministerium beantragen. Bei Ablehnung sind ein formloser Widerspruch und danach eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.

Für einen persönlichen Schritt-für-Schritt-Fahrplan nutzen Sie unseren interaktiven Assistenten. Und um zu wissen, was Sie nach der Einstellung verdienen, besuchen Sie unsere Seite zum Gehalt als Pflegehelfer in Luxemburg.

Offizielle Quellen

Angaben ohne Gewähr (Stand: August 2026). Maßgeblich sind allein die zuständigen Verwaltungen.