Anerkennung ausländischer Diplome
Krankenpfleger/-in, Pflegehelfer/-in, Hebamme, Physiotherapeut/-in oder Arzt/Ärztin mit einem im Ausland erworbenen Diplom? Beantworten Sie einige Fragen und erhalten Sie die genaue Liste Ihrer Schritte, um in Luxemburg zu arbeiten: Diplomanerkennung, Sprachanforderungen, Berufsausübungsgenehmigung.
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Vos étapes
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- Krankenpfleger: Anerkennung eines EU-DiplomsPflegediplom gemäß Anhang 5.2.2 der Richtlinie 2005/36/EG: automatische Anerkennung, direkter Antrag auf Berufsausübungsgenehmigung. Andernfalls vorherige Anerkennung durch MENEJ oder MESR (75 €).
- Krankenpfleger: Anerkennung eines Nicht-EU-DiplomsAußerhalb der EU erworbenes Pflegediplom: verpflichtende vorherige Anerkennung (MENEJ oder MESR je nach Niveau), mögliche Ausgleichsmaßnahmen, dann Berufsausübungsgenehmigung des Gesundheitsministeriums.
- Pflegehelfer: Anerkennung eines ausländischen DiplomsKeine automatische Anerkennung für Pflegehelfer: verpflichtende Gleichwertigkeitsanerkennung beim MENEJ (75 €, 2 bis 6 Wochen), dann Berufsausübungsgenehmigung des Gesundheitsministeriums.
- Die Berufsausübungsgenehmigung für Gesundheitsberufe in LuxemburgDer letzte Schritt für alle: die Berufsausübungsgenehmigung des Gesundheitsministeriums. Voraussetzungen, Dossier (Führungszeugnis und ärztliches Attest unter 3 Monaten), 75 € über MyGuichet.lu, Verfallsregeln und Wiedereingliederungspraktikum.
- Sprachen und Dokumente: die gemeinsamen AnforderungenNiveau B2 in Französisch oder Deutsch (INLL-Test möglich), beglaubigte Übersetzungen, Führungszeugnis und ärztliches Attest unter 3 Monaten, Apostille für Nicht-EU-Dokumente, Aufenthaltstitel: der gemeinsame Kern aller Verfahren.
- Arzt, Hebamme, Physiotherapeut: drei verschiedene AnerkennungsregimeHebamme: automatische Anerkennung wie beim Krankenpfleger. Physiotherapeut: MESR verpflichtend, Master-Niveau verlangt. Arzt: Anerkennung über einen Mitgliedstaat, Genehmigung für 450 € mit Stellungnahme des Collège médical.