Krankenpfleger: Anerkennung eines Nicht-EU-Diploms
Zuletzt aktualisiert : 2. August 2026
Sie haben Ihr Pflegediplom außerhalb der Europäischen Union erworben (Tunesien, Marokko, Philippinen, Vereinigtes Königreich nach dem Brexit usw.)? Eine vorherige Anerkennung Ihres Diploms ist immer verpflichtend, bevor Sie die Berufsausübungsgenehmigung in Luxemburg beantragen können. Es gibt zwei Situationen.
Fall 1: Ihr Diplom wurde bereits in einem EU-Mitgliedstaat anerkannt
Wenn Ihr Abschluss bereits offiziell von einem Mitgliedstaat anerkannt wurde (zum Beispiel eine in Frankreich oder Belgien erhaltene Berufszulassung) und Sie eine Berufserfahrung von 3 Jahren in diesem Mitgliedstaat nachweisen, wird Ihr Dossier nach dem Regime der Richtlinie 2005/36/EG behandelt. Fügen Sie den Anerkennungsbescheid und Ihre Arbeitszeugnisse bei.
Fall 2: Ihr Diplom wurde nie in der EU anerkannt
Ihr Dossier wird einer vollständigen Prüfung von Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung im Vergleich zu den luxemburgischen Anforderungen unterzogen. Bei wesentlichen Unterschieden können Ausgleichsmaßnahmen auferlegt werden:
- eine Eignungsprüfung (mehrmals jährlich; 2026: 26. Februar, 18. Juni, 22. Oktober), oder
- ein Anpassungslehrgang unter Aufsicht;
- zusätzliche Gebühr von 300 € für Ausgleichsmaßnahmen.
Wohin mit dem Antrag?
- Diplom auf Sekundarschulniveau: Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (MENEJ), Dienststelle für die Anerkennung der Diplome — Online-Formular, E-Mail (reconnaissance@men.lu) oder Post.
- Diplom auf Hochschulniveau: Ministerium für Forschung und Hochschulwesen (MESR), Dienststelle für Berufsqualifikationen, 18-20 montée de la Pétrusse, L-2327 Luxemburg — über MyGuichet.lu oder per Post (Kontakt: rqp@mesr.etat.lu).
Besondere Unterlagen für Nicht-EU-Diplome
- Kopie Ihres gültigen Aufenthaltstitels (Drittstaatsangehörige);
- Konformitätsbescheinigung der Dokumente durch eine befugte Behörde (Legalisation oder Apostille je nach Land);
- Übersetzungen durch einen vereidigten Übersetzer für alle Dokumente, die nicht auf Französisch, Deutsch oder Englisch vorliegen;
- ausführlicher Lebenslauf, Diplome, Notenübersichten, Arbeitszeugnisse, Ausweisdokument, Zahlungsnachweis der Gebühr von 75 €.
Nach der Anerkennung
Sobald Sie die Anerkennungsbescheinigung haben (Antwort in der Regel innerhalb von 2 bis 6 Wochen, maximal 3 Monate), können Sie die Berufsausübungsgenehmigung beim Gesundheitsministerium beantragen. Denken Sie auch an die Sprachanforderungen (Niveau B2 in Französisch oder Deutsch).
Für einen persönlichen Schritt-für-Schritt-Fahrplan nutzen Sie unseren interaktiven Assistenten.
Offizielle Quellen
- MESR — Anerkennungsverfahren für Gesundheitsberufe
- Guichet.lu — Berufliche Anerkennung im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise
Angaben ohne Gewähr (Stand: August 2026). Maßgeblich sind allein die zuständigen Verwaltungen.