Krankenpfleger: Anerkennung eines EU-Diploms
Zuletzt aktualisiert : 2. August 2026
Sie sind Krankenpfleger oder Krankenpflegerin mit einem Diplom aus einem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz und möchten in Luxemburg arbeiten? Gute Nachricht: In den meisten Fällen wird Ihr Diplom automatisch anerkannt.
Die automatische Anerkennung (Richtlinie 2005/36/EG)
Der Beruf des Krankenpflegers für allgemeine Pflege profitiert von der automatischen europäischen Anerkennung. Wenn Ihr Ausbildungsnachweis in Anhang V, Punkt 5.2.2 der Richtlinie 2005/36/EG aufgeführt ist (das gilt für das französische Diplôme d'État, den belgischen Bachelor in Krankenpflege, das deutsche Staatsexamen usw.), sind Sie von jedem vorherigen Anerkennungsverfahren befreit.
Konkret können Sie Ihre Berufsausübungsgenehmigung (autorisation d'exercer) direkt beim Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit über MyGuichet.lu beantragen. Siehe den Artikel Die Berufsausübungsgenehmigung für Gesundheitsberufe in Luxemburg.
Wenn Ihr Diplom nicht der Richtlinie entspricht
Manche Abschlüsse stehen nicht in Anhang V: Ausbildungen, die vor dem Stichtag Ihres Landes begonnen wurden, Fachpflege-Diplome ohne Abschluss in allgemeiner Pflege oder atypische Ausbildungswege. In diesem Fall ist eine vorherige Anerkennung Ihres Diploms erforderlich, bevor Sie die Berufsausübungsgenehmigung beantragen:
- Diplom auf Sekundarschulniveau: Antrag beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (MENEJ) — Dienststelle für die Anerkennung der Diplome;
- Diplom auf Hochschulniveau (Bachelor usw.): Antrag beim Ministerium für Forschung und Hochschulwesen (MESR) — Dienststelle für Berufsqualifikationen.
Kosten und Fristen
- Gebühr von 75 € pro Anerkennungsantrag (Zahlung online oder per Überweisung, Zahlungsnachweis dem Dossier beifügen).
- Antwort in der Regel innerhalb von 2 bis 6 Wochen nach Eingang des vollständigen Dossiers, maximal 3 Monate.
- Bei wesentlichen Unterschieden können Ausgleichsmaßnahmen auferlegt werden: Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang (300 €).
Vorzubereitende Unterlagen
- Kopie Ihres Ausweisdokuments;
- Kopien Ihrer Diplome und Notenübersichten;
- ausführlicher Lebenslauf (Europass-Format empfohlen);
- Arbeitszeugnisse über Ihre Pflegeerfahrung;
- Übersetzungen durch einen vereidigten Übersetzer für alle Dokumente, die nicht auf Französisch, Deutsch oder Englisch vorliegen;
- Zahlungsnachweis der Gebühr.
Um Ihren genauen Weg Schritt für Schritt für Ihre Situation zu sehen, nutzen Sie unseren interaktiven Assistenten zur Diplomanerkennung.
Offizielle Quellen
Angaben ohne Gewähr (Stand: August 2026). Maßgeblich sind allein die zuständigen Verwaltungen.