Anfangsvergütung und Aufstiege
Zuletzt aktualisiert : 13. Mai 2026
Artikel 24 der CCT SAS 2025 legt zwei einfache Regeln fest, die die Gehaltsentwicklung im Laufe der Zeit bestimmen: die Anfangseinstufung bei der Einstellung und den Rhythmus der jährlichen Aufstiege.
Anfangseinstufung bei der Einstellung
Grundsätzlich wird der Arbeitnehmer bei Dienstantritt in die anfängliche Dienstaltersstufe (0) seiner Karriere eingestuft. Wird jedoch ein früheres Dienstalter im selben Beruf anerkannt (siehe Artikel 25), beginnt der Arbeitnehmer direkt in der entsprechenden Stufe.
Jährlicher Aufstieg
Ab der Einstellung steigt der Arbeitnehmer jedes Jahr um eine Dienstaltersstufe auf. Der Monat, für den der Aufstieg berücksichtigt wird, ist jeweils der Monat, der auf den Monat des Jahrestags seiner Einstellung folgt.
Beispiel: Ein am 15. März 2020 eingestellter Arbeitnehmer erlebt:
- 1. April 2021 → Übergang in Stufe 1;
- 1. April 2022 → Stufe 2;
- 1. April 2023 → Stufe 3; usw.
Bei einem im Dezember eingestellten Arbeitnehmer fällt sein Aufstieg jedes Jahr auf den Januar des Folgejahres.
Karrierewechsel während der Beschäftigung
Erwirbt der Arbeitnehmer ein neues Diplom, das zu einer Einstufung in eine höhere Karriere führt, so wechselt er in diese neue Karriere auf der genauen Stufe, die dem Grundgehalt entspricht, das er in der alten Karriere erhalten hätte. Anschließend wird er ab dem Monat, der auf den Jahrestag seines ursprünglichen fiktiven Karrierebeginns folgt, in die unmittelbar höhere Dienstaltersstufe eingestuft. Die Maßnahme hat keine rückwirkende Wirkung.
Würde die Anwendung der neuen Regel zu einer ungünstigeren Vergütung führen, behält der Arbeitnehmer seine bisherige Vergütung bei, bis die neue Regelung vorteilhafter wird.