Arzt, Hebamme, Physiotherapeut: drei verschiedene Anerkennungsregime

Zuletzt aktualisiert : 2. August 2026

Neben Krankenpflegern und Pflegehelfern folgt jeder der anderen großen Gesundheitsberufe in Luxemburg seinem eigenen Anerkennungsregime. Hier die drei meistgefragten Fälle.

Hebamme: automatische Anerkennung, wie beim Krankenpfleger

Der Hebammenberuf profitiert von der automatischen europäischen Anerkennung: Ist Ihr Abschluss in Anhang V, Punkt 5.5.2 der Richtlinie 2005/36/EG aufgeführt, ist keine vorherige Anerkennung nötig — Sie beantragen direkt die Berufsausübungsgenehmigung (75 €) beim Gesundheitsministerium.

Nicht konformer Abschluss oder außerhalb der EU erworben? Gleiche Logik wie bei den Krankenpflegern: vorherige Anerkennung durch das MENEJ (Sekundarschulniveau) oder das MESR (Hochschulniveau), mit möglichen Ausgleichsmaßnahmen.

Physiotherapeut: MESR-Anerkennung verpflichtend, Master-Niveau verlangt

Der Physiotherapeut profitiert nicht von der automatischen Anerkennung. Jedes ausländische Diplom läuft über das MESR (Dienststelle für Berufsqualifikationen, 75 €), unabhängig vom Erwerbsland.

Wichtiger Hinweis: Seit dem Gesetz von 2018 setzt der Zugang zum Beruf einen Abschluss auf Master-Niveau in Physiotherapie voraus. Niedrigere Diplome (frühere Bachelor-Studiengänge) können zu Ausgleichsmaßnahmen oder sogar zur Ablehnung führen. Danach folgt die übliche Berufsausübungsgenehmigung; die Gehälter in Einrichtungen sind durch die Kollektivverträge abgedeckt — siehe unsere Seite Gehalt als Physiotherapeut.

Arzt: ein eigenes Regime

Für Allgemein- und Fachärzte ist alles anders:

  • Konformes EU-Diplom (Anhang V, Punkte 5.1.1 bis 5.1.4): automatische Anerkennung, direkter Antrag auf Genehmigung.
  • Nicht konformes Diplom oder Drittstaat: Luxemburg führt die Anerkennung nicht selbst durch. Der Abschluss muss zuerst von einem anderen EU-Mitgliedstaat anerkannt worden sein und dort das Recht zur Berufsausübung verleihen (Gesetz vom 28. Oktober 2016, Art. 24, 25 und 28).
  • Berufsausübungsgenehmigung: 450 € pro Berufstitel (nicht 75 €), Dossier wird dem Collège médical zur Stellungnahme übermittelt, Ehrenhaftigkeitsbescheinigung des Collège médical erforderlich (unter 3 Monaten), Entscheidung innerhalb von 3 Wochen bis 3 Monaten.
  • Nach der Genehmigung: Eintragung in das Berufsregister des Ministeriums und in das Register des Collège médical innerhalb eines Monats nach der Niederlassung, verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung, CNS-Konvention für die Abrechnung.

Die übergreifenden Anforderungen (Niveau B2 in Französisch oder Deutsch, aktuelle Führungszeugnisse und Atteste, beglaubigte Übersetzungen) bleiben dieselben wie bei den anderen Berufen — siehe Sprachen und Dokumente.

Um Ihren genauen Weg für Ihre Situation zu sehen, nutzen Sie unseren interaktiven Assistenten.

Offizielle Quellen

Angaben ohne Gewähr (Stand: August 2026). Maßgeblich sind allein die zuständigen Verwaltungen.