Anrechnung der früheren Betriebszugehörigkeit
Zuletzt aktualisiert : 13. Mai 2026
Artikel 25 der CCT SAS 2025 erläutert, wie Ihre bei einem früheren Arbeitgeber verbrachten Jahre anerkannt werden, um zum Zeitpunkt der Einstellung Ihre anfängliche Dienstaltersstufe festzulegen (« fiktiver Karrierebeginn »).
Die drei Fälle der Anerkennung
Das Dienstalter wird in vollen Monaten gutgeschrieben, und jeder Monat, in dem Sie mehr als 15 Tage gearbeitet haben, zählt als voller Monat.
- 100 % — Zeiträume in derselben Berufsfamilie und derselben Karriere bei:
- demselben Arbeitgeber, oder
- einem Arbeitgeber, der in den Anwendungsbereich der CCT SAS fällt, oder
- einem Arbeitgeber, der der Fédération des Hôpitaux Luxembourgeois (FHL) angehört, oder
- einem Arbeitgeber des luxemburgischen öffentlichen Sektors oder eines gleichgestellten Sektors.
- 50 % — Zeiträume im selben Beruf, jedoch bei einem Arbeitgeber, der nicht in die oben genannten Kategorien fällt. Die aus dieser Teilung resultierenden Monatsbruchteile werden nicht berücksichtigt.
- 0 % — Alle sonstigen Zeiträume (anderer Beruf, nicht belegte Erfahrung) werden nicht berücksichtigt.
Obergrenze von 24 Jahren für Zeiträume außerhalb des Anwendungsbereichs
Beschäftigungszeiträume im Beruf außerhalb des Anwendungsbereichs der CCT SAS werden zu 50 % anerkannt, bis zu einem Höchstwert von 24 Jahren. Darüber hinaus werden sie für die Berechnung des Dienstalters nicht anerkannt.
Konkret: Wenn Sie 30 Jahre Berufserfahrung außerhalb des Anwendungsbereichs haben, werden nur die ersten 24 Jahre berücksichtigt (24 × 50 % = 12 tatsächlich anerkannte Dienstjahre).
Wie sich das im Rechner niederschlägt
- Das Kästchen « SAS-Vertrag » jedes Zeitraums entspricht den Kategorien zu 100 % (angekreuzt) oder zu 50 % (nicht angekreuzt).
- Das Kästchen « Nachweis » gibt an, ob Sie für diesen Zeitraum über einen Beleg verfügen (Bescheinigung, Vertrag, Gehaltsabrechnung). Ohne Nachweis wird der Zeitraum nicht angerechnet.
- Die Obergrenze von 24 Jahren wird automatisch auf die Summe aller Zeiträume außerhalb des Anwendungsbereichs angewendet.
Ausnahmen und Übergangsregelungen
Seit dem 1. Januar 2025 sind Ausnahmen von diesen Grundsätzen weiterhin möglich, sofern sie Gegenstand eines schriftlichen Antrags per Einschreiben des Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber sind.
Anerkennungen des Dienstalters vor dem 1. Januar 2025 bleiben anwendbar und können nicht Gegenstand eines Rechtsbehelfs oder einer Neubewertung sein.