Arbeit an gesetzlichen Feiertagen
Zuletzt aktualisiert : 22. Oktober 2024
Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf die gesetzlichen Feiertage gemäß den Bestimmungen von Artikel L.232-2 des Arbeitsgesetzbuches. Die Bestimmungen der Artikel L.232-7 ff. des Arbeitsgesetzbuches sind anwendbar. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Sonntag, so sind die Bestimmungen von Artikel L.232-3 des Arbeitsgesetzbuches anwendbar.