Vergütungen

Zuletzt aktualisiert : 14. August 2024

Wert des SAS-Indexpunkts

Die Grundvergütung der Arbeitnehmer berechnet sich nach den Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung, nach der Karrieretabelle der Arbeitnehmer gemäß Artikel 23 und nach dem Wert des Indexpunkts. Der monatliche Wert des SAS-Indexpunkts (Sektor der Hilfe und Pflege sowie des Sozialsektors) bei der Indexzahl 100 des Anwendungswertes der gleitenden Lohnskala ist wie folgt festgelegt: 2,41733€ (Wert am 1. Januar 2021).

Bei der Ermittlung des Wertes des SAS-Indexpunkts durch Anwendung der gleitenden Lohnskala werden die ersten fünf Nachkommastellen unter Anwendung einer kaufmännischen Rundung übernommen.

Allgemeine Bestimmungen

  • 1. Der Arbeitgeber behält jede Möglichkeit, einen Arbeitnehmer, der Inhaber eines bestimmten Zeugnisses oder Diploms ist, auf einer Arbeitsstelle einzustellen, die einer anderen Karriere als der seines Diploms entspricht. Bei Bekanntgabe einer freien Stelle in einer bestimmten Karriere kann der Arbeitgeber jedoch keinen Inhaber des Zeugnisses oder Diploms, das der freien Stelle entspricht, in einer Karriere mit einem niedrigeren Vergütungsniveau einstellen.
  • 2. Streitfälle sind der in Artikel 5 definierten paritätischen Kommission vorzulegen; diese hat auch die Befugnis, bei Bedarf neue Karrieren unter Wahrung der festgelegten Gehaltshierarchie vorzuschlagen.
  • 3. Der Erwerb eines neuen Diploms (außer demjenigen, auf dessen Grundlage er eingestellt wurde) berechtigt den Arbeitnehmer nicht zu einem Karrierewechsel.
  • 4. Der Arbeitnehmer, der beabsichtigt, während der Beschäftigung ein Zeugnis oder Diplom zu erwerben, das sich auf eine im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber beschlossene Ausbildung bezieht, wird in der Karriere eingestellt, die der für die Zulassung zur Ausbildung erforderlichen Mindestqualifikation entspricht, und zwar ohne Anerkennung eines etwaigen Dienstalters und für eine Höchstdauer von sechs Jahren.
  • Das Nichterreichen des angestrebten Diploms nach Ablauf der sechs Jahre oder der Abbruch der Ausbildung stellen ausreichende Gründe für die Kündigung des Arbeitsvertrags dar. Diese Frist verlängert sich um die dem Arbeitnehmer nicht anzulastende Wartezeit bis zum Beginn der Ausbildung.
  • Im Falle des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung bleibt der Arbeitnehmer in der oben genannten Karriere eingestuft, bis er in den Genuss einer Einstufung in eine Karriere kommen kann, die seiner neuen Qualifikation entspricht. In diesem Fall wechselt der Arbeitnehmer in die neue angestrebte Karriere unter Übernahme der erworbenen Punktezahl oder, gegebenenfalls, sofern dies günstiger sein sollte, wird sein Dienstalter in der neuen Karriere neu berechnet, indem die für die Ausbildung erforderliche Mindestdauer als Dienstjahre anerkannt wird. Der Monat, in dem der Arbeitnehmer in die neue Karriere wechselt, ist als der neue Jahrestagsmonat zu betrachten, ab dem er jedes Jahr um eine Dienstaltersstufe aufsteigt.

Karrieretabelle und Vergütungstabellen

Der Arbeitnehmer wird in der Karriere eingestellt, die dem für die von ihm besetzte Arbeitsstelle erforderlichen Beruf entspricht, und unter der Voraussetzung, dass er mindestens über die erforderliche Qualifikation verfügt, die durch ein luxemburgisches oder im Großherzogtum Luxemburg als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder Diplom bestätigt wird.