Urlaubsgeld
Zuletzt aktualisiert : 3. Juli 2025
Der Arbeitnehmer erhält ein Urlaubsgeld, das mit dem Gehalt des Monats Juni oder gegebenenfalls bei Beendigung des Arbeitsvertrags zahlbar ist. Dieses Urlaubsgeld beläuft sich ab 2025 auf 42 Indexpunkte.
Das Urlaubsgeld wird im Falle einer Entlassung aus schwerwiegendem Grund nicht geschuldet.
Der Arbeitnehmer erhält so viele Zwölftel der vordefinierten Beträge, wie er in den letzten zwölf Monaten (Juli N-1 bis Juni N) volle Monate bei seinem Arbeitgeber geleistet hat. Das Urlaubsgeld wird anteilig entsprechend der durchschnittlichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers während des Referenzzeitraums berechnet.
Im Juni 2025 wird nur der Betrag für einen Halbzeitraum (entsprechend den ersten 6 Monaten des Jahres 2025) gezahlt.