Jährlicher Erholungsurlaub

Zuletzt aktualisiert : 3. Juli 2025

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen bezahlten jährlichen Erholungsurlaub gemäß den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen. Die Dauer dieses Urlaubs beträgt 34 Werktage pro Jahr (einschließlich der üblichen Feiertage). Sie beträgt jedoch 36 Werktage ab dem 1. Januar des Jahres, in dem der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet, und 37 Werktage ab dem 1. Januar des Jahres, in dem der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet. Die Bestandteile der vorstehenden Regelung, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des vorliegenden Vertrags über den gesetzlichen Urlaub hinausgehen, sind nicht mit einer etwaigen künftigen Erhöhung des gesetzlichen Urlaubs kumulierbar.