Berechnung der Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit während des Jahresurlaubs und des Krankheitsurlaubs

Zuletzt aktualisiert : 3. Juli 2025

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Was die Berechnung der Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit während des Jahresurlaubs betrifft, ist Artikel L.233‐14 des Arbeitsgesetzbuches anwendbar. Was die Berechnung der Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit während des Krankheitsurlaubs betrifft, ist Artikel L.121‐6 des Arbeitsgesetzbuches anwendbar.

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