Jahresendzulage

Zuletzt aktualisiert : 13. Mai 2026

Die Jahresendzulage — häufig „13. Monatsgehalt" genannt — ist eine zusätzliche Vergütung, die in Artikel 26 der CCT SAS 2025 vorgesehen ist.


Betrag und Auszahlung

Die Zulage entspricht einem Zwölftel der Summe der Grundgehälter, die dem Arbeitnehmer im betreffenden Jahr gezahlt wurden. Sie wird ausgezahlt:

  • mit dem Gehalt des Monats Dezember, oder
  • bei Beendigung des Arbeitsvertrags, im Falle eines Ausscheidens im Laufe des Jahres.

Bei durchgehender Anwesenheit entspricht der Betrag somit einem zusätzlichen Monatsgrundgehalt.


Zusammensetzung des Grundgehalts

Das zu berücksichtigende Grundgehalt setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • die Vergütung, die dem Laufbahn- und Dienstalterniveau des Arbeitnehmers entspricht, wie sie in der Tabelle des Artikels 23 aufgeführt ist;
  • eine etwaige Funktions- oder Verantwortungsprämie.

Ausschlüsse

Folgende Bestandteile fließen nicht in die Berechnung der Zulage ein:

  • Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit;
  • Überstunden;
  • Bereitschaftsdienstentschädigungen;
  • Urlaubsgeld;
  • Einmalprämie 2025.

Sonderfall — Kündigung aus schwerwiegendem Grund

Die Jahresendzulage ist nicht geschuldet im Falle einer Kündigung aus schwerwiegendem Grund.