Über den Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer des Hilfe- und Pflegesektors sowie des Sozialsektors
Zuletzt aktualisiert : 5. Oktober 2024
Der Kollektivvertrag hat zum Ziel, eine qualitativ hochwertige Betreuung der Zielgruppe der betroffenen Dienste sicherzustellen, koordinierte Arbeits- und Lohnbedingungen zu gewährleisten sowie die Wahrung des sozialen Friedens auf Ebene des Unternehmens und des Berufsstandes zu sichern. Dieses dreifache Ziel kann nur unter der Bedingung erreicht werden, dass dieser Kollektivvertrag gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für allgemeinverbindlich erklärt wird. Der vorliegende Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer des Hilfe- und Pflegesektors sowie des Sozialsektors hebt jeden früheren Kollektivvertrag auf und tritt an dessen Stelle. Dennoch werden im Falle eines Streits im Zusammenhang mit der Auslegung des vorliegenden Kollektivvertrags für die Arbeitnehmer des Hilfe- und Pflegesektors sowie des Sozialsektors die aufgehobenen Kollektivverträge herangezogen, um den Sinn der strittigen Bestimmung zu rekonstruieren
Sie können den Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer des Hilfe- und Pflegesektors sowie des Sozialsektors herunterladen hier