DIE ARBEITSZEIT UND IHRE VERTEILUNG

Zuletzt aktualisiert : 14. August 2024

Die Definition der Arbeitszeit

Die normale wöchentliche Bruttoarbeitszeit für einen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer beträgt 40 Stunden. Die normale tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden. Angesichts der besonderen Bedingungen der Tätigkeit der Einrichtungen und ihrer Dienste, die in den Anwendungsbereich dieses Kollektivvertrags fallen, vereinbaren die Unterzeichnerparteien, dass die tatsächliche Arbeitszeit von der oben definierten normalen Arbeitszeit abweichen kann. Zu diesem Zweck vereinbaren sie, die Arbeitszeit auf monatliche Referenzzeiträume zu verteilen, die auf der Grundlage einer strukturierten jährlichen Arbeitszeit festgelegt werden. Die paritätische Kommission führt regelmäßig die in den Punkten A.2., A.3. und A.4. vorgeschriebenen Berechnungen durch. A.2.

Die jährlichen / monatlichen halbnetto Arbeitszeiten

Die jährliche bzw. monatliche halbnetto Arbeitszeit ergibt sich aus der Multiplikation der Anzahl der Kalendertage, vermindert um die Anzahl der Samstage und Sonntage sowie um die Anzahl der gesetzlichen Feiertage, mit Ausnahme derjenigen, die auf einen Sonntag oder Samstag fallen, mit der normalen täglichen Bruttoarbeitszeit. Diese Berechnung wird von der paritätischen Kommission für jedes Jahr sowie für jeden Monat einzeln durchgeführt, wobei die Jahressumme die „jährliche halbnetto Arbeitszeit“ (DTSNA) und die Summe jedes Monats die „monatliche halbnetto Arbeitszeit“ (DTSNM) ist. Die Unterzeichnerparteien vereinbaren, dass die gesetzlichen Feiertage, die auf einen Samstag oder Sonntag fallen, in Ausgleichsurlaubstage umgewandelt werden. Das Verfahren zur Beantragung und Gewährung entspricht dem für den Erholungsurlaub geltenden Verfahren.

Der durchschnittliche monatliche Referenzzeitraum (PRMM)

Der durchschnittliche monatliche Referenzzeitraum (PRMM) ergibt sich aus der Division der jährlichen halbnetto Arbeitszeit durch 12.

Die monatlichen Referenzzeiträume (PRM)

Die monatlichen Referenzzeiträume werden für jeden Arbeitnehmer unter Einhaltung der folgenden oberen und unteren Grenzen festgelegt:

Die obere Grenze wird durch Erhöhung der PRMM oder der DTSNM um 10 % bestimmt, wobei der höhere Wert für die Festlegung des Korridors herangezogen wird. Die untere Grenze wird durch Verminderung der PRMM oder der DTSNM um 10 % bestimmt, wobei der niedrigere Wert für die Festlegung des Korridors herangezogen wird (vgl. die von der paritätischen Kommission durchgeführte Berechnung).

Die für jeden Monat und für jeden Arbeitnehmer festgelegten PRM bilden die Grundlage für die Dienstarbeitsregelungen (RTS), die individuellen Arbeitspläne (PTI) und die Abrechnungen der Mehrarbeitsstunden. Jeder der 12 monatlichen Referenzzeiträume (PRM) eines Kalenderjahres muss die folgenden drei Grenzen einhalten:

  • die Summe der Stunden der 12 PRM muss der zuvor berechneten Stundenzahl der jährlichen halbnetto Arbeitszeit (DTSNA) entsprechen;
  • kein PRM darf die Stundenzahl der oben definierten Mindestgrenze unterschreiten, mit Ausnahme der unter Punkt B.1.3. festgelegten Abweichungen;
  • kein PRM darf die Stundenzahl der oben definierten Höchstgrenze überschreiten, mit Ausnahme der unter Punkt B.1.3. festgelegten Abweichungen.

Für den Arbeitnehmer mit einem Teilzeitarbeitsvertrag sind diese Grenzen anteilig an die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit anzupassen.

Alle Arbeitsstunden, die die Stundenzahl der vordefinierten jährlichen halbnetto Arbeitszeit überschreiten, werden mit einem Zuschlag versehen und gemäß den Bestimmungen des Punktes C.7. den Stundenguthaben gutgeschrieben. Die gegebenenfalls in Bezug auf die vordefinierte jährliche halbnetto Arbeitszeit nicht geleisteten Stunden können bis zu einem Höchstbetrag von 20 Stunden pro Jahr vom Arbeitgeberguthaben abgezogen werden. Alle nicht geleisteten Stunden, die über 20 Stunden pro Jahr hinausgehen, werden gestrichen.

Der individuelle Arbeitsplan (PTI)

Auf der Grundlage der Arbeitsregelung eines Dienstes legt der individuelle Arbeitsplan (PTI) jedes Arbeitnehmers die Verteilung seiner Arbeit über den Monat fest.