Gesetzlicher Sonderurlaub
Zuletzt aktualisiert : 21. September 2024
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den in Artikel L.233‐16 des Arbeitsgesetzbuches vorgesehenen Sonderurlaub.
Zuletzt aktualisiert : 21. September 2024
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den in Artikel L.233‐16 des Arbeitsgesetzbuches vorgesehenen Sonderurlaub.