Recht auf Nichterreichbarkeit
Zuletzt aktualisiert : 13. Mai 2026
Artikel 36 der CCT SAS 2025 verankert das Recht des Arbeitnehmers auf Nichterreichbarkeit, im Einklang mit dem luxemburgischen Gesetz vom 28. Juni 2023 zu diesem Thema.
Grundsatz
Um die Einhaltung der Ruhe- und Urlaubszeiten zu gewährleisten, trifft der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen, um die Nichterreichbarkeit des Arbeitnehmers außerhalb seiner Arbeitszeit sicherzustellen.
Kontaktaufnahme außerhalb der Arbeitszeit
Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nur im Notfall zur Gewährleistung der Kontinuität des Dienstes kontaktieren. Diese Maßnahme gilt nicht für die Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer Bereitschaftsdienst leistet (siehe Artikel 9 D).
Keine Sanktionen
Das Nichtbeantworten von Anrufen oder E-Mails außerhalb der Arbeitszeit (und außerhalb einer Bereitschaftsdienstzeit) darf nicht zur Folge haben:
- keinerlei disziplinarische Folgen für den Arbeitnehmer;
- keinerlei negative Folgen für seine Arbeitszeitgestaltung.